Familienrecht
Im Ehe- und Familienrecht stehe ich meinen Mandantinnen bei allen Problemen im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung zur Seite. Natürlich gehören auch Eheschließung, Abstammungs- und Kindschaftsrecht zu meinem Tätigkeitsfeld. Vorrangig sind allerdings Scheidungen, Unterhalts- und Vermögensauseinandersetzungen.
Bereits im Vorfeld einer Scheidung sollten Sie sich zur Vermeidung erheblicher, insbesondere finanzieller Nachteile, anwaltlich beraten lassen.
Je nach Interessenlage entwickle ich mit Ihnen Abwehrstrategien, um Sie vor unberechtigten Forderungen Ihres Ehepartners zu schützen, oder errechne Ihre bzw. die Unterhaltsansprüche Ihrer Kinder gegen den Ehepartner.
Die "wirtschaftliche Scheidung", d.h. die Regelung aller diesbezüglichen Probleme durch Vertrag, spart Zeit und Kosten und nicht zuletzt auch Ärger und Nerven. Sollte dies auf Grund der familiären Beziehungsstrukturen einmal nicht gelingen, stehe ich meinen Mandantinnen mit Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Seite.
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Kosten einer Scheidung
Bei einer Scheidung fallen Anwaltsgebühren und Gerichtskosten an. Die Anwaltskosten ergeben sich aus dem seit dem 1. Juli 2004 geltendem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dabei wird die Höhe der Gebühren von dem Umfang und der Bedeutung der Sache und dem Gegenstandswert / Streitwert bestimmt.
Im Scheidungsverfahren errechnet sich der Streitwert in der Regel aus dem dreifachen Nettoeinkommen beider Parteien und dem Wert des Versorgungsausgleichs. Werden im Scheidungsverfahren noch andere Angelegenheiten geregelt, wie z.B. Kindesunterhalt, so wirkt sich dies streitwerterhöhend aus.
Die Gerichtskosten richten sich nach dem Gerichtskostengesetz. Sie sind im Zivilverfahren grundsätzlich bei Klageerhebung im Voraus einzuzahlen, sonst wird das Gericht nicht tätig. Auch die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach dem Streitwert.
Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Kosten des Scheidungsverfahrens selbst zu tragen, besteht für Sie die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen.
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Prozesskostenhilfe
Nicht jede Angelegenheit läßt sich mit einer Beratung oder einem Schreiben aus der Welt schaffen. In einem gerichtlichen Rechtsstreit können erhebliche Kosten für die Inanspruchnahme des Gerichts und für die von einer oder beiden Parteien hinzugezogenen Rechtsanwälte anfallen, unabhängig davon, ob man selbst als Kläger auftritt oder verklagt wird.
Die Durchsetzung und Verteidigung von Rechten soll nicht an den finanziellen Möglichkeiten scheitern, deshalb wurde das Instrument der Prozesskostenhilfe geschaffen.
Wird Prozesskostenhilfe bewilligt, übernimmt die Staatskasse entweder voll oder teilweise den eigenen Beitrag zu den Gerichtskosten und trägt die Kosten des eigenen Anwalts.
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist einkommensabhängig. Prozesskostenhilfe bekommt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen jeder, der nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann.
In der Regel wird die Prozesskostenhilfe von der Rechtsanwältin Ihrer Wahl beantragt. Sie können die Prozesskostenhilfe jedoch auch direkt beim zuständigen Gericht beantragen.
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Sonderfall Gewalt
Mit besonderem Engagement vertrete ich Frauen und Kinder, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind. Nach Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes am 1.1.2002 ist es nun rechtlich möglich, den "Schläger" aus der Familienwohnung wegweisen zu lassen. Dies gilt zunächst für 10 Tage.
In dieser Zeit kann die Betroffene durch einen Antrag beim Familiengericht erreichen, dass ihr die gemeinsame Wohnung zur alleinigen Nutzung überlassen wird. Darüber hinaus kann nach dem Gewaltschutzgesetz im Eilverfahren unter anderem ein Betretungsverbot für die gemeinsame Wohnung, ein Annäherungsverbot, ein Kontaktverbot (auch über Fernkommunikationsmittel) und ein Verbot, sich an bestimmten Orten aufzuhalten, an denen sich gewöhnlich auch die Betroffene oder deren Kinder aufhalten, gegen den Gewalttäter beantragt werden.
Falls Sie von einer solchen Situation betroffen sind, zögern Sie nicht lange, nehmen Sie Kontakt zu mir auf.
Hilfe finden Sie auch bei der Beratungsstelle "pro-aktivHamburg", Alte Königstraße 18, 22767 Hamburg, Tel. : 41 30 70 80.
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E-mail: info@christadetjen.de